Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
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BGH 1 StR 510/21, Beschluss vom 18.05.2022 (LG Heidelberg)
Einziehung (Ausschluss der Einziehung bei Erlöschen des Ersatzanspruchs des Geschädigten auch durch Zahlung eines Mitangeklagten).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73e Abs. 1 StGB
BGH 6 StR 156/22, Beschluss vom 17.05.2022 (LG Halle)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB
BGH 2 StR 329/20, Beschluss vom 28.04.2022 (LG Fulda)
Erpressung (Konkurrenzen: mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des Opfers, eine Tat, rechtliche Bewertungseinheit, Wertungen des Rücktrittsrechts, Tateinheit; Rücktritt: Rücktrittshorizont).
§ 253 StGB; § 52 StGB; § 24 StGB
BVerfG 2 BvR 2194/21, Beschluss vom 07.04.2022 (BGH / LG Bonn)
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung trotz steuerrechtlicher Verjährung (Einziehung bei Steuerhinterziehung großen Ausmaßes durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte; Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verjährung; Eigenständigkeit der Einziehung gegenüber Geschädigtenansprüchen; Unanwendbarkeit des spezifisch strafrechtlichen Rückwirkungsverbots; allgemeines Rückwirkungsverbot als Prüfungsmaßstab; konstitutiver Eingriff in die höchstrichterliche Gesetzesauslegung durch den Gesetzgeber; ausnahmsweise Zulässigkeit einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen; Vertrauensschutzgebot; Abwägung zwischen Vertrauensschutzbelangen und Gemeinwohl; Rechtfertigung der „echten“ Rückwirkung durch überragende Belange des Gemeinwohls; fortwährende Bemakelung strafrechtswidrig erworbener Vermögenswerte); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Subsidiaritätsgrundsatz; Verbot von Ausnahmegerichten; Erfordernis einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge zur Gerichtsbesetzung).
Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 2 Abs. 5 StGB; § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB; Art. 316j Nr. 1 EGStGB; § 47 AO; § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO; § 375a AO a. F.
BGH 1 StR 290/21, Urteil vom 05.04.2022 (LG Stuttgart)
Rücktritt vom Versuch (Rücktritt des Teilnehmers im Vorbereitungsstadium).
§ 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 2 StGB
BGH 6 StR 61/22, Beschluss vom 23.03.2022 (LG Halle)
Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: straffreies Vorleben des Angeklagten); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: physische Abhängigkeit nicht erforderlich); Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Subsidiarität).
§ 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 64 StGB; § 73a Abs. 1 StGB
BGH 4 StR 223/21, Urteil vom 17.03.2022 (LG Dortmund)
Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares Ansetzen: Vorliegen, Zwischenakte, natürliche Einheit, notwendiges Mitwirken des Opfers, Kriterien, Dichte des Tatplans, Grad der Rechtsgutgefährdung); Rücktritt (persönlicher Strafaufhebungsgrund; Beteiligung mehrerer: bewusste Verhinderung der Tatvollendung notwendig, zumindest Mitursächlichkeit für das Ausbleiben der Vollendung, kein aktives Tun zwangsläufig notwendig, Rücktritt durch schlichtes Unterlassen, Beispiele, einvernehmliches nicht mehr Weiterhandeln, Rücktrittshorizont, Darstellung in den Urteilsfeststellungen; Fehlschlag; nachträgliche Korrektur des Rücktrittshorizonts); Mord.
§ 23 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 24 StGB; § 211 StGB
BGH 1 StR 360/21, Urteil vom 08.03.2022 (LG Oldenburg)
Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung, erforderliche Darstellung im Urteil; Konkurrenzverhältnis zu einer zur Tatvorbereitung begangener Fälschung technischer Aufzeichnungen); Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhinterziehung durch Steuerverkürzung: Zeitpunkt des Erlangens, Fälligkeit des Steueranspruchs durch (hypothetische) Festsetzung).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 261 StPO; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 268 Abs. 1 Nr. 2 StGB § 73 Abs. 1 StGB; § 155 Abs. 1 AO
BGH 4 StR 422/21, Beschluss vom 02.03.2022 (LG Neubrandenburg)
Teileinstellung bei mehreren Verfahren; Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung).
§ 154 StPO; § 73c StGB
BGH 4 StR 357/21, Beschluss vom 01.03.2022 (LG Hagen)
Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug (Vermögensschaden: Gefährdungsschaden, Besitz einer Bankkarte, Geheimzahl, Vertiefung und Verfestigung des Schadens; Beendigung: Tatplan, Vermögensvorteil).
§ 73 StGB; § 73c StGB; § 263 StGB
Abfragedauer: 0,0655 s