Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
Gefundene Einträge: > 500 | Felder: Volltext | Suchbegriff(e): tatbeteiligte
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BGH 3 StR 397/22, Beschluss vom 07.03.2023 (LG Osnabrück)
Eintritt des Ergänzungsschöffen (Verhinderungsfall bei Erkrankung); Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Tatbeteiligter; Kennzeichnung im Urteilstenor; Mitverfügungsgewalt; transitorischer Besitz).
§ 192 GVG; § 229 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
BGH 3 StR 398/22, Beschluss vom 07.03.2023 (LG Osnabrück)
Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Tatbeteiligter; Kennzeichnung im Urteilstenor; Mitverfügungsgewalt; transitorischer Besitz).
§ 52 StGB; § 53 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
BGH 2 StR 377/22, Beschluss vom 28.02.2023 (LG Aachen)
Wahlfeststellung (Bandenhehlerei: Absatzhilfe für die Mittäter des Diebstahls); gewerbsmäßiger Bandendiebstahl: mangelnde Sicherheit der Beteiligung an den Diebstählen; Postpendenz).
§ 244a StGB; § 260 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
BGH 1 StR 376/22, Beschluss vom 08.02.2023 (LG Arnsberg)
Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangten: kein Erlangen vor Tatbegehung, kein „Weiterreichen“ ersparter Aufwendungen; keine Dritteinziehung bei Tatbeteiligten); Einziehung von Tatlohn (erforderliche Gewährung durch Dritten, kein Tatlohn bei eigenmächtigem Zugriff des Täters auf das Erlangte).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB
BGH 3 StR 274/22, Beschluss vom 07.02.2023 (LG Mönchengladbach)
Einziehung von Taterträgen (faktische Verfügungsgewalt über Vermögenswerte).
§ 73 Abs. 1 StGB
BGH 2 StR 67/22, Beschluss vom 07.02.2023 (LG Darmstadt)
Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende Schadensbeträge, Schätzung vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge, zwei Drittel des Nettoumsatzes als gezahlte Nettolohnsumme veranschlagt, Hochrechnung der Nettolöhne auf Bruttolöhne, Lohnsteuerklasse); Einziehung des Wertes von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, wirtschaftlicher Vorteil, nicht Abführen der geschuldeten Beiträge zur Sozialversicherung, Tatlohn, andere Zuwendungen, Rechtsgrund, Deckmantel).
§ 46 StGB; § 266a StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
BGH 4 StR 443/22, Beschluss vom 01.02.2023 (LG Bremen)
Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (in Beziehung Stehen der Tat zu der Führung eines Kraftfahrzeuges durch den Täter oder einen anderen Tatbeteiligten).
§ 69a StGB
BVerfG 2 BvR 1122/22, Beschluss vom 27.01.2023 (BGH / LG Bonn)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte (Recht auf den gesetzlichen Richter; Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefassung nur bei Hinzutreten besonderer Umstände; unverzichtbare Ausführungen zur Täterschaft des Angeklagten in einem vorangegangenen Urteil gegen andere Beteiligte wegen Beihilfe zu denselben Taten; keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur gemeinsamen Verfahrensführung oder zur Aburteilung des Täters vor den Gehilfen; eingeschränkte verfassungsgerichtliche Nachprüfung der Befangenheitsfrage; Rechtsprechung des EGMR; objektive Zweifel an der Unvoreingenommenheit erst bei Feststellungen oder Wertungen ohne rechtliche Notwendigkeit).
Art. 1 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 22 Nr. 5 StPO; § 24 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 27 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 370 Abs. 4 Satz 2 AO
BGH 6 StR 549/22, Beschluss vom 25.01.2023 (LG Neubrandenburg)
Wohnungseinbruchdiebstahl (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont; mehrere Tatbeteiligte: Erfolgsverhinderung, bloßes Nicht-Weiterhandeln).
§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB; § 22 StGB; § 24 Abs. 2 StGB
BGH 6 StR 488/22, Beschluss vom 24.01.2023 (LG Magdeburg)
Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont, mehrere Beteiligte).
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB
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