Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
Gefundene Einträge: > 500 | Felder: Volltext | Suchbegriff(e): tatbeteiligte
Sortieren nach: Relevanz | Datum | Aktenzeichen
BGH 2 StR 321/23, Beschluss vom 24.10.2023 (LG Frankfurt am Main)
Einziehung (Geldwäsche; Verhältnismäßigkeit: nicht obligatorisch vorgeschriebene Einziehung, wirtschaftliche und sonstige Folgen der Einziehung, Unrechtsgehalt der Tat, Schuldvorwurf, mehrere Taten mit unterschiedlichem Schuldgehalt, Teileinziehung); Verbot der Schlechterstellung.
§ 74 StGB; § 74c StGB; § 261 Abs. 7 StGB aF; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
BVerfG 2 BvR 499/23, Beschluss vom 20.10.2023 (BGH / LG Bremen)
Einziehung von Verkaufserlösen aus Betäubungsmittelgeschäften (Erfordernis tatgerichtlicher Feststellungen zu Entgegennahme und Verbleib der Erlöse; Mitverfügungsgewalt des Angeklagten über das Erlangte; ungehinderter Zugriff in beliebiger Phase der Tatbestandsverwirklichung; willkürliches Außerachtlassen entsprechenden Vorbringens durch das Revisionsgericht).
Art. 3 Abs. 1 GG; § 73 Abs. 1 StGB
BGH 3 StR 181/23, Urteil vom 19.10.2023 (LG Stralsund)
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi „falsche Polizeibeamte“; Bande; Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme); Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten; Konkurrenzen); Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Amtsanmaßung; Geldwäsche (Beteiligung an der Vortat); Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil (Bewertung eines Geständnisses); Verbot der Schlechterstellung (Anwendung bei Revision der Staatsanwaltschaft).
§ 263 StGB; § 129 StGB; § 132 StGB; § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 358 Abs. 2 StPO
BGH 6 StR 464/23, Beschluss vom 18.10.2023 (LG Rostock)
Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; mehrere Tatbeteiligte); Tateinheit, Tat im eine Rechtssinne (einheitlicher Tatentschluss; Ineinanderübergehen von Angriffen ohne Zäsur; zeitlicher, räumlicher und situativer Zusammenhang).
§ 24 Abs. 2 StGB; § 52 StGB
BGH 6 StR 220/23, Beschluss vom 17.10.2023 (LG Neubrandenburg)
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbrechen in einen umschlossenen Raum); Schwerer Bandendiebstahl (Bandenabrede); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Verkehrswert, gewöhnliche Verkaufspreis für Waren gleicher Art und Güte); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern, Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei anderen (Der Wahlfeststellung entsprechende wahlweise Begründung der Einziehung; Ermessensausübung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
§ 73 StGB; § 73c StGB; § 74 StGB; § 74a StGB; § 74f StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 244a StGB
BGH 5 StR 102/23, Urteil vom 12.10.2023 (LG Hamburg)
Kognitionspflicht; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anschlussdelikte (Begünstigung; Strafvereitelung; Geldwäsche); Einziehung.
§ 264 StPO; § 257 StGB; § 258 StGB; § 261 StGB; § 73 StGB; § 27 StGB; § 29 BtMG
BGH 6 StR 339/23, Beschluss vom 04.10.2023 (LG Hannover)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt); Beihilfe (ein und dasselbe Tun: eine Beihilfe im Rechtssinne).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 27 StGB
BGH 5 StR 251/23, Beschluss vom 12.09.2023 (LG Berlin)
Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes wegen Zeugenaussage (Sachgleichheit; keine Verfahrensidentität erforderlich).
§ 22 Nr. 5 StPO
BGH 1 StR 57/23, Urteil vom 06.09.2023 (LG Dresden)
Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn (Erlangen „für“ die Tat in Abgrenzung zu anderen Entlohnungen; Person des Zuwendenden).
§ 27 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73 Abs. 1 StGB
BGH 3 StR 219/23, Beschluss vom 05.09.2023 (LG Koblenz)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung; Kennzeichnung im Urteilstenor).
§ 73 StGB; § 73c StGB
Abfragedauer: 0,0440 s