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BGH 2 StR 321/23, Beschluss vom 24.10.2023 (LG Frankfurt am Main)

Einziehung (Geldwäsche; Verhältnismäßigkeit: nicht obligatorisch vorgeschriebene Einziehung, wirtschaftliche und sonstige Folgen der Einziehung, Unrechtsgehalt der Tat, Schuldvorwurf, mehrere Taten mit unterschiedlichem Schuldgehalt, Teileinziehung); Verbot der Schlechterstellung.

§ 74 StGB; § 74c StGB; § 261 Abs. 7 StGB aF; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO


BVerfG 2 BvR 499/23, Beschluss vom 20.10.2023 (BGH / LG Bremen)

Einziehung von Verkaufserlösen aus Betäubungsmittelgeschäften (Erfordernis tatgerichtlicher Feststellungen zu Entgegennahme und Verbleib der Erlöse; Mitverfügungsgewalt des Angeklagten über das Erlangte; ungehinderter Zugriff in beliebiger Phase der Tatbestandsverwirklichung; willkürliches Außerachtlassen entsprechenden Vorbringens durch das Revisionsgericht).

Art. 3 Abs. 1 GG; § 73 Abs. 1 StGB


BGH 3 StR 181/23, Urteil vom 19.10.2023 (LG Stralsund)

Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi „falsche Polizeibeamte“; Bande; Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme); Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten; Konkurrenzen); Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Amtsanmaßung; Geldwäsche (Beteiligung an der Vortat); Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil (Bewertung eines Geständnisses); Verbot der Schlechterstellung (Anwendung bei Revision der Staatsanwaltschaft).

§ 263 StGB; § 129 StGB; § 132 StGB; § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 358 Abs. 2 StPO


BGH 6 StR 464/23, Beschluss vom 18.10.2023 (LG Rostock)

Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; mehrere Tatbeteiligte); Tateinheit, Tat im eine Rechtssinne (einheitlicher Tatentschluss; Ineinanderübergehen von Angriffen ohne Zäsur; zeitlicher, räumlicher und situativer Zusammenhang).

§ 24 Abs. 2 StGB; § 52 StGB


BGH 6 StR 220/23, Beschluss vom 17.10.2023 (LG Neubrandenburg)

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbrechen in einen umschlossenen Raum); Schwerer Bandendiebstahl (Bandenabrede); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Verkehrswert, gewöhnliche Verkaufspreis für Waren gleicher Art und Güte); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern, Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei anderen (Der Wahlfeststellung entsprechende wahlweise Begründung der Einziehung; Ermessensausübung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

§ 73 StGB; § 73c StGB; § 74 StGB; § 74a StGB; § 74f StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 244a StGB


BGH 5 StR 102/23, Urteil vom 12.10.2023 (LG Hamburg)

Kognitionspflicht; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anschlussdelikte (Begünstigung; Strafvereitelung; Geldwäsche); Einziehung.

§ 264 StPO; § 257 StGB; § 258 StGB; § 261 StGB; § 73 StGB; § 27 StGB; § 29 BtMG


BGH 6 StR 339/23, Beschluss vom 04.10.2023 (LG Hannover)

Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt); Beihilfe (ein und dasselbe Tun: eine Beihilfe im Rechtssinne).

§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 27 StGB


BGH 5 StR 251/23, Beschluss vom 12.09.2023 (LG Berlin)

Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes wegen Zeugenaussage (Sachgleichheit; keine Verfahrensidentität erforderlich).

§ 22 Nr. 5 StPO


BGH 1 StR 57/23, Urteil vom 06.09.2023 (LG Dresden)

Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn (Erlangen „für“ die Tat in Abgrenzung zu anderen Entlohnungen; Person des Zuwendenden).

§ 27 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73 Abs. 1 StGB


BGH 3 StR 219/23, Beschluss vom 05.09.2023 (LG Koblenz)

Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung; Kennzeichnung im Urteilstenor).

§ 73 StGB; § 73c StGB


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