Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
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BGH 1 StR 207/24, Urteil vom 18.09.2024 (LG Heilbronn)
Bandenmäßiger Betrug (Begriff der Bande: Voraussetzungen der Bandenabrede, keine namentliche Kenntnis der Bandenmitglieder erforderlich); Einziehung (Begriff des Erlangens: transitorischer Besitz).
§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 73 Abs. 1 StGB
BGH 1 StR 197/24, Urteil vom 18.09.2024 (LG Frankfurt am Main)
Einziehung von „für“ die Tat Erlangtem (Einziehung beim Gesellschafter einer Gesellschaft, wenn nur dieser unmittelbar ein Vermögenswert für die Tat zufließt: Erlangen von Tatlohn durch Veräußerung der Gesellschaftsanteile; Begriff des Erlangens „für“ die Tat: Erlangen von Vermögenswerten bereits vor der Tat; Abgrenzung zu sonstigen Zuwendungen, Erlangen durch Insichgeschäft).
§ 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB; § 181 BGB
BGH 4 StR 23/24, Urteil vom 12.09.2024 (LG Bielefeld)
Schwerer Raub (besonders schwerer Raub: Verwirklichung in der Phase zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat, gefährliches Werkzeug, Reizgas, weitere Verwirklichung der Zueignungsabsicht, Finalität); Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen: Warnung, Wirkung eines langjährigen Strafvollzugs, Fortschreiten des Lebensalters, allgemeine Billigkeits- und Verhältnismäßigkeitskontrolle, Zweck der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, Resozialisation, Gefährlichkeit des Täters, ausreiswilliger Täter ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Lebensmittelpunkt, Territorialitätsprinzip, Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen).
§ 250 StGB; § 66 StGB
BGH 4 StR 147/24, Beschluss vom 11.09.2024 (LG Stuttgart)
Gegenstand des Urteils (Strafklageverbrauch; prozessuale Tat: Tateinheit, Tatmehrheit, unmittelbare innere Verknüpfung verschiedener Handlungen miteinander, Unrechts- und Schuldgehalt, einheitlicher Lebensvorgang, Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, gefährliche Körperverletzung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Ausnahmefall, Handlungszäsur, einheitlicher Wille, Flucht vom Tatort, Angriffsrichtung, Kollektivrechtsgut, Verdeckungsabsicht, Vertrauensschutz).
Art. 103 Abs. 3 GG; § 264 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 27 StGB; § 224 StGB; § 315b StGB; § 29a BtMG
BGH 2 StR 90/24, Beschluss vom 29.08.2024 (LG Bonn)
Konkurrenzen (Tateinheit: Betrug, Computerbetrug, Urkundenfälschung, natürliche Handlungseinheit, einheitlich zusammengehöriges Tun, subjektives Element).
§ 52 StGB; § 263 StGB; § 263a StGB; § 267 StGB
BGH 2 StR 164/24, Beschluss vom 27.08.2024 (LG Darmstadt)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
BGH 5 StR 424/23, Urteil vom 14.08.2024 (LG Berlin)
Voraussetzungen einer strafmildernden Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht; Verurteilung wegen Handeltreiben mit Cannabis nach der Gesetzesreform.
§ 31 BtMG; § 34 KCanG
BGH 4 StR 260/24, Beschluss vom 14.08.2024 (LG Bielefeld)
Geldwäsche (Herrühren: Beruhen der Existenz auf Leistung Dritter, Schmuck, kriminell erwirtschaftetes Bargeld, Verfügungsgewalt über eine Girokarte; Dritter: Vortäter; Vorsatz: neue Fassung, illegale Herkunft; Beteiligung an der Vortat: Vorsatz); Betrug (Beihilfe: Vollendung, Girokarte, Gefährdungsschaden, Vertiefung des Betrugsschadens, Beendigung, sukzessive Beihilfe; Mittäterschaft).
§ 261 StGB; § 263 StGB; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
BGH 1 StR 430/23, Urteil vom 07.08.2024 (LG Stuttgart)
Körperverletzung mit Todesfolge (Gefährlichkeitszusammenhang, wenn die unmittelbar zum Tod führende Verletzungshandlung durch einen anderen Beteiligten ausgeführt wurde: Zurechnung von Exzesshandlungen, heimtückischer Überfall in Überzahl; Konkurrenzen: Konsumtion der bewaffneten, gemeinschaftlichen und lebensgefährlichen Körperverletzung, Tatmehrheit bei Gewalthandlungen gegen mehrere Opfer); gefährliche Körperverletzung (Begriff des hinterlistigen Überfalls); tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen bei Identifizierung des Täters allein aufgrund einer Zeugenaussage: Wiedergabe der Zeugenaussage und der Umstände der Identifizierung).
§ 227 Abs. 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4, 5 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 261 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StGB
BGH 2 StR 71/24, Beschluss vom 30.07.2024 (LG Köln)
Handeltreiben mit Cannabis; Einfuhr von Cannabis (Anstiftung: Konkurrenzen, Betäubungsmitteldelikte).
§ 34 KCanG; § 26 StGB
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