Die vollständige strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und ausgewählte Urteile und Beschlüsse u.a. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und weiterer Gerichte.
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BGH 6 StR 228/22, Beschluss vom 14.06.2022 (LG Hannover)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Krypto-Messengerdienst „EncroChat“ (lückenhafte Beweiswürdigung: Darstellung der Nachrichteninhalte, Kommunikation mittels Codewörtern).
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 249 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
BGH 6 StR 227/21, Urteil vom 14.07.2022 (LG Stendal)
"Verfüllung der Tongrube Vehlitz"; unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen; Unerlaubtes Betreiben von Anlagen (Inhalt behördlich erteilter Genehmigungen: erklärter Willen der Genehmigungsbehörde, verbindliche Auslegungsgrundsätze); falsche uneidliche Aussage (Verjährung, Verjährungsbeginn: Abschluss der Vernehmung; Parlamentarischer Untersuchungsausschuss); Verfahrenshindernis anderweitiger Rechtshängigkeit (dieselbe prozessuale Tat); Einziehung von Taterträgen (Zahlungen als Gegenleistung für rechtswidriges Handeln; Provisionen und sonstige Vergütungen); Besetzungsrüge (Verhinderung des Hauptschöffen, Einrücken des Hilfsschöffen; Ermessensspielraum, Willkürkontrolle).
§ 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB aF; § 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB aF; § 330 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Nr. 4 StGB aF; § 153 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 78a Satz 1 StGB; 78c Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 229 StPO; § 264 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; Art. 103 Ab
BGH 6 StR 220/23, Beschluss vom 17.10.2023 (LG Neubrandenburg)
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbrechen in einen umschlossenen Raum); Schwerer Bandendiebstahl (Bandenabrede); Einziehung des Wertes von Taterträgen (Verkehrswert, gewöhnliche Verkaufspreis für Waren gleicher Art und Güte); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern, Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei anderen (Der Wahlfeststellung entsprechende wahlweise Begründung der Einziehung; Ermessensausübung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
§ 73 StGB; § 73c StGB; § 74 StGB; § 74a StGB; § 74f StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 244a StGB
BGH 6 StR 213/22, Beschluss vom 18.10.2022 (LG Dessau-Roßlau)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
BGH 6 StR 210/24, Urteil vom 27.11.2024 (LG Coburg)
Gewerbsmäßiger Betrug, bandenmäßiger Betrug (Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: wertende Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände); Revisionsbeschränkung (Zweifelsfälle: Ermittlung des Gewollten im Wege der Auslegung).
§ 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
BGH 6 StR 199/24, Urteil vom 16.10.2024 (-)
Freispruch, Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (lückenhafte Beweiswürdigung: unterbliebene Berücksichtigung etwaiger prozesstaktischer Erwägungen betreffend Einlassungsverhalten; unterbliebene Auseinandersetzung damit, ob Täterwissen offenbart wurde; wahrheitswidrige Selbstbezichtigung [Hypothese „eines freiwilligen Bauernopfers“]: Spekulation; unterbliebene Würdigung der Urteilsfeststellungen zur Person des Angeklagten; gebotenen Gesamtwürdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände, Gesamtschau).
§ 261 StPO
BGH 6 StR 196/22, Beschluss vom 12.07.2022 (LG Saarbrücken)
Einziehung des Wertes von Taterträgen; Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung an den Geschädigten; Teilleistung eines gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz haftenden Mittäters an den Geschädigten).
§ 73 StGB; § 73c StGB; 73e Abs. 1 StGB; § 366 BGB
BGH 6 StR 156/22, Beschluss vom 17.05.2022 (LG Halle)
Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt).
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB
BGH 6 StR 137/23, Beschluss vom 03.05.2023 (LG Rostock)
Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
BGH 6 StR 129/20, Beschluss vom 30.06.2020 (LG Göttingen)
Verwerfung der Revision als unbegründet.
§ 349 Abs. 2 StPO
Abfragedauer: 0,1400 s