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HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 851

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 183/22, Beschluss v. 14.06.2022, HRRS 2022 Nr. 851


BGH 6 StR 183/22 - Beschluss vom 14. Juni 2022 (LG Stade)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 11. Februar 2022 wird verworfen; jedoch sind aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts die vom Angeklagten auf die Bewährungsauflage aus dem Urteil des Landgerichts Stade vom 24. November 2020 erbrachten 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf die hier verhängte dritte Gesamtstrafe (ein Jahr und neun Monate Gesamtfreiheitsstrafe) im Umfang von 15 Tagen anzurechnen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 851

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi