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HRRS-Nummer: HRRS 2014 Nr. 1049

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 302/14, Beschluss v. 07.10.2014, HRRS 2014 Nr. 1049


BGH 5 StR 302/14 - Beschluss vom 7. Oktober 2014 (LG Lübeck)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 10. März 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Die zweifelhafte Annahme von Subsidiarität des § 333 StGB gegenüber § 334 StGB in drei Fällen beschwert den Angeklagten nicht.

HRRS-Nummer: HRRS 2014 Nr. 1049

Bearbeiter: Christian Becker