hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 1122

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 589/10, Beschluss v. 07.02.2011, HRRS 2011 Nr. 1122


BGH 5 StR 589/10 - Beschluss vom 7. Februar 2011 (LG Bautzen)

Vorwegvollzug.

§ 67 Abs. 2 StGB

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 4. Mai 2010 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dadurch dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe

Im Hinblick auf die bisherige Dauer der Untersuchungshaft hat sich der Rechtsfehler, dass die Strafkammer hinsichtlich des Angeklagten A. keine Entscheidung nach § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB getroffen hat, nicht ausgewirkt.

HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 1122

Bearbeiter: Ulf Buermeyer