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HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 63

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 455/06, Beschluss v. 29.11.2006, HRRS 2007 Nr. 63


BGH 5 StR 455/06 - Beschluss vom 29. November 2006 (LG Berlin)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. Mai 2006 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Der Senat stellt klar, dass im Fall 8 s) der Urteilsgründe eine Einzelfreiheitsstrafe von drei Monaten verhängt ist.

HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 63

Bearbeiter: Karsten Gaede