Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 5 AR 13/02, Beschluss v. 19.03.2002, HRRS-Datenbank, Rn. X
Der beabsichtigten Entscheidung steht Rechtsprechung des Senats - soweit ersichtlich - nicht entgegen. Etwaige entgegenstehende Rechtsprechung gibt der Senat auf.
Bearbeiter: Karsten Gaede