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Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 5 AR 13/02, Beschluss v. 19.03.2002, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 5 AR 13/02 - Beschluss vom 19. März 2002

Anfrage

§ 132 Abs. 3 Satz 3 GVG

Entscheidungstenor

Der beabsichtigten Entscheidung steht Rechtsprechung des Senats - soweit ersichtlich - nicht entgegen. Etwaige entgegenstehende Rechtsprechung gibt der Senat auf.

Bearbeiter: Karsten Gaede