hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 401/99, Urteil v. 18.11.1999, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 4 StR 401/99 - Urteil v. 18. November 1999 (LG Saarbrücken)

Versuch der Nötigung; Verwerfung der Revision als offensichtlich unbegründet

§ 240 StGB; § 22 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 23. März 1999 wird verworfen.

Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im übrigen wegen versuchter Nötigung und Bedrohung zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt. Mit der Revision wendet sich die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil, soweit der Angeklagte von dem Vorwurf der Vergewaltigung in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes freigesprochen worden ist.

Das Rechtsmittel, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wird, ist offensichtlich unbegründet. Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in der Antragsschrift vom 9. August 1999 Bezug.

Bearbeiter: Karsten Gaede