HRRS-Nummer: HRRS 2014 Nr. 155
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 475/13, Beschluss v. 19.12.2013, HRRS 2014 Nr. 155
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 19. März 2013 - entsprechend der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 11. November 2013 - im Schuld- und Strafausspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. 3. m der Urteilsgründe wegen versuchten Betruges zu der Einzelfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt wird.
2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.