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HRRS-Nummer: HRRS 2016 Nr. 868

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 17/15, Beschluss v. 28.06.2016, HRRS 2016 Nr. 868


BGH 3 StR 17/15 - Beschluss vom 28. Juni 2016

Beschlussberichtigung.

§ 260 StPO

Entscheidungstenor

Der Senatsbeschluss vom 26. November 2015 wird dahin berichtigt, dass es auf S. 4, 1. Zeile, wie folgt lautet:

„Die nicht revidierenden Mitangeklagten M. und W. hat das Landgericht jeweils unter Freispruch im Übrigen wegen Beihilfe zur Untreue in neun Fällen verwarnt und die Verurteilung von Geldstrafen vorbehalten.“

HRRS-Nummer: HRRS 2016 Nr. 868

Bearbeiter: Christian Becker