hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 748

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 217/12, Beschluss v. 17.07.2012, HRRS 2012 Nr. 748


BGH 3 StR 217/12 - Beschluss vom 17. Juli 2012 (LG Stralsund)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 23. Januar 2012 wird die Urteilsformel dahingehend ergänzt, dass der Angeklagte im Übrigen freigesprochen wird.

Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 748

Bearbeiter: Christian Becker