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HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 646

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 229/04, Beschluss v. 20.07.2004, HRRS 2004 Nr. 646


BGH 3 StR 229/04 - Beschluss vom 20. Juli 2004 (LG Osnabrück)

Verwerfung der Revision als unbegründet; Anrechnung in der Niederlanden erlittener Auslieferungshaft.

§ 349 Abs. 2 StPO; § 450a StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 19. März 2004 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird der Urteilstenor dahin ergänzt, daß die in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 angerechnet wird.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 646

Bearbeiter: Ulf Buermeyer