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HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 644

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 99/17, Beschluss v. 30.05.2017, HRRS 2017 Nr. 644


BGH 2 StR 99/17 - Beschluss vom 30. Mai 2017 (LG Aachen)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 4. Oktober 2016 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Der Senat schließt aus, dass sich die fehlende Erörterung des § 47 StGB ausgewirkt hat.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 644

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner