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HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 699

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 176/17, Beschluss v. 19.04.2018, HRRS 2018 Nr. 699


BGH 2 StR 176/17 - Beschluss vom 19. April 2018

Korrektur eines Fassungsversehens.

 

Entscheidungstenor

Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens wird der Tenor des Urteils vom 28. März 2018 dahin berichtigt, dass der Angeklagte V. N. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und der Angeklagte X. N. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt werden.

HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 699

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner