HRRS-Nummer: HRRS 2016 Nr. 160
Bearbeiter: Christoph Henckel/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 396/14, Beschluss v. 04.12.2015, HRRS 2016 Nr. 160
Die Gegenvorstellung des Verurteilten gegen den Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.
Das Vorbringen des Verurteilten bleibt erfolglos. Ein Antrag, auf den wie hier eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
HRRS-Nummer: HRRS 2016 Nr. 160
Bearbeiter: Christoph Henckel/Karsten Gaede