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HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 1080

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 428/08, Beschluss v. 19.11.2008, HRRS 2008 Nr. 1080


BGH 2 StR 428/08 - Beschluss vom 19. November 2008 (LG Trier)

Anrechnung in Belgien erlittener Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1.

§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 13. Mai 2008 wird mit der Maßgabe, dass die vom Angeklagten in dieser Sache in Belgien erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf die verhängte Strafe angerechnet wird, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 1080

Bearbeiter: Ulf Buermeyer