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HRRS-Nummer: HRRS 2005 Nr. 456

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 165/05, Beschluss v. 11.05.2005, HRRS 2005 Nr. 456


BGH 2 StR 165/05 - Beschluss vom 11. Mai 2005 (LG Trier)

Tateinheit (Beschwer).

§ 52 StGB; vor § 296 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 10. Dezember 2004 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Durch die rechtsfehlerhafte Annahme von Tateinheit ist der Angeklagte nicht beschwert (vgl. BGHSt 45, 211, 213).

HRRS-Nummer: HRRS 2005 Nr. 456

Bearbeiter: Ulf Buermeyer