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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 1068

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 571/10, Beschluss v. 16.11.2010, HRRS 2010 Nr. 1068


BGH 1 StR 571/10 - Beschluss vom 16. November 2010 (LG Aschaffenburg)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 23. Juni 2010 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in dieser Sache in Frankreich erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 1068

Bearbeiter: Karsten Gaede