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HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 414

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 2/04, Beschluss v. 31.03.2004, HRRS 2004 Nr. 414


BGH 1 StR 2/04 - Beschluss vom 31. März 2004 (LG Baden)

Nötigungserfolg bei Erreichung einer eigenständig bedeutsamen Vorstufe des Enderfolges.

§ 240 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 22. September 2003 wird als unbegründet verworfen,

da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Die Nötigung des C. war vollendet, weil der Angeklagte eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolges erreicht hatte (vgl. UA S. 11: "Willst Du zahlen"?"; siehe Senat, NJW 1997, 1082 f.).

HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 414

Bearbeiter: Karsten Gaede