hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 1 StR 145/03, Beschluss v. 21.05.2003, HRRS-Datenbank, Rn. X


BGH 1 StR 145/03 - Beschluss vom 21. Mai 2003 (LG München)

Unzulässiger Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs.

§ 33a StPO

Entscheidungstenor

Der Antrag des Angeklagten, ihm gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21. September 2000 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, und der Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs werden auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Gründe

Der Senat nimmt auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts Bezug und sieht keinen Anlaß, an der Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Revision zu zweifeln.

Bearbeiter: Karsten Gaede