BGH 6 StR 383/24 Beschluss - 26. November 2024 (LG Braunschweig)
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet.
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet.
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Verfolgungsverjährung: Verjährungsfrist, Ruhen); Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Mitteilung bestimmender Strafzumessungsgründe: Geständnis); sexueller Missbrauch von Kindern, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Doppelverwertungsverbot); Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Entscheidung bei Gesetzesänderung, Meistbegünstigungsprinzip: milderes Gesetz).