Die betrugsnahe Auslegung des § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB bei der Verwendung abgelisteter Codekarten am Geldautomaten (Anmerkung zu BGH 1 StR 412/02 Beschl. v. 17.12.2002)
Die betrugsnahe Auslegung des § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB bei der Verwendung abgelisteter Codekarten am Geldautomaten (Anmerkung zu BGH 1 StR 412/02 Beschl. v. 17.12.2002) Von Universitätsassistent (Schweiz) Tilo Mühlbauer, Zürich A. I. Der 1. Strafsenat hat mit dieser Entscheidung erstmals für den BGH ausgesprochen, dass in der Benutzung einer Codekarte und zugehöriger PIN durch einen...