Hände weg von den verbotenen Früchten – Fernwirkung im Strafverfahrensrecht
S. 398 (Heft 10/2015) Hände weg von den verbotenen Früchten – Fernwirkung im Strafverfahrensrecht Von Hans Meyer-Mews, Bremen [*] I. Einleitung Beweisverwertungsverbote (= BVV) können Wirksamkeit in verschiedene Richtungen entfalten. So können BVV eine Vorwirkung entfalten, etwa dann, wenn beispielsweise Beweise, die einem Verwertungsverbot unterliegen, nicht zur Begründung des für die Anordnung der Untersuchungshaft vorausgesetzten dringenden Tatverdachts herangezogen werden dürfen...