hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2021 Nr. 731

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 203/21, Beschluss v. 18.05.2021, HRRS 2021 Nr. 731


BGH 6 StR 203/21 - Beschluss vom 18. Mai 2021 (LG Coburg)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 8. Dezember 2020 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat, dass Ausführungen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht angzeigt waren, weil die verhängte Freiheitsstrafe wegen der gemäß § 51 Abs. 1 StGB anzurechnenden Untersuchungshaft vollständig vollstreckt ist.

HRRS-Nummer: HRRS 2021 Nr. 731

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede