BGH 1 StR 5/00 Beschluss - 16. Februar 2000 (LG München I)
Verletzung des Rechts auf wirksame Verteidigung durch Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger des Angeklagten; Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem; Entpflichtung
1. Einzelfall der Verletzung des Rechts auf wirksame Verteidigung durch Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger des Angeklagten (Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem nach Anraten, ein unwahres Geständnis abzulegen). 2. Die Berufung des Angeklagten auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis steht der Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die vom Angeklagten vorgetragenen Behauptungen zwar erheblich, aber ersichtlich unzutreffend sind (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Entpflichtung 1).