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HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 921

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 ARs 34/13, Beschluss v. 20.08.2013, HRRS 2013 Nr. 921


BGH 5 ARs 34/13 - Beschluss vom 20. August 2013 (BGH)

Erfordernis eines Absatzerfolges bei der Hehlerei (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; Zustimmung zur Anfrage des 3. Strafsenats).

§ 259 StGB

Leitsatz des Bearbeiters

Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolges voraus (hier: Zustimmung des 5. Strafsenats).

Entscheidungstenor

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu.

Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Gründe

Der 3. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:

"Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolges voraus." Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.

Der 5. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und hält an entgegenstehender eigener Rechtsprechung nicht fest.

HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 921

Bearbeiter: Christian Becker