hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 1085

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 413/07, Beschluss v. 16.10.2007, HRRS 2007 Nr. 1085


BGH 3 StR 413/07 - Beschluss vom 16. Oktober 2007 (Auswärtige große Strafkammer des LG Kleve in Moers)

Verwertungsverbot bei Durchsuchung von Wohnräumen (Beruhen).

Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 261 StPO; § 337 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom 21. Mai 2007 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Zu der erhobenen Verfahrensrüge bemerkt der Senat, dass der Angeklagte die durch die Durchsuchung der Wohnung G. gewonnenen Erkenntnisse, nämlich dass die aufgefundenen Drogen und Dealerutensilien ihm zuzuordnen sind, im Rahmen seiner geständigen Einlassung eingeräumt hat. Ein etwaiges Verwertungsverbot der bei der Durchsuchung aufgefundenen Beweismittel hätte auf die Verwertbarkeit dieses Geständnisses keine Auswirkung.

HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 1085

Bearbeiter: Ulf Buermeyer