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Gefundene Einträge: 120 | Felder: Volltext | Suchbegriff(e): entscheidungserheblichkeit

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BGH 2 StR 425/15, Beschluss vom 28.01.2016 (LG Erfurt)

Urteilsgründe (Umfang der erforderlichen Sachverhaltsdarstellung).

§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO


BGH 2 StR 398/20, Beschluss vom 30.03.2021 (LG Kassel)

Grundsätze der Strafzumessung (Tatserie von Missbrauchstaten: sinkende Hemmschwelle des Täters; zunehmendes Alter eines Tatopfers); Urteilsgründe (Anforderungen an den Umfang).

§ 46 Abs. 2 StGB; § 267 StPO

externe Fundstelle(n): NStZ-RR 2021, 207


BGH 2 StR 206/07, Beschluss vom 08.08.2008 (LG Koblenz)

Anhörungsrüge (Feststellung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; fehlende Entscheidungserheblichkeit).

§ 356a StPO


BGH 2 StR 127/21, Beschluss vom 28.04.2022 (LG Wiesbaden)

Zurückweisung der Anhörungsrüge; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Verstoß: mangelnde Entscheidungserheblichkeit).

§ 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG


BVerfG 2 BvR 987/11, Beschluss vom 19.05.2015 (OLG Düsseldorf)

Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung von Ermittlungen gegen einen Oberst der Bundeswehr wegen des Todes von Zivilisten bei einem Luftangriff in Kunduz; Recht auf Leben; staatliche Schutzpflicht; Anspruch auf Strafverfolgung Dritter nur in Ausnahmefällen; Strafverfolgungsanspruch Angehöriger bei Kapitaldelikten; Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung; nachvollziehbare Begründung von Einstellungsentscheidungen; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Anforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Mitteilung von Inhalten der Ermittlungsakte; rechtliches Gehör; Zugänglichmachen von Beweismitteln; fehlende Entscheidungserheblichkeit).

Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 6 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 2 EMRK; § 211 StGB; § 8 VStGB; § 11 Abs. 1 Nr. 3 VStGB; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG; § 142a GVG


BVerfG 2 BvR 558/22, Beschluss vom 09.08.2023 (BGH / LG Rostock)

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung auf der Grundlage von Erkenntnissen aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst „EncroChat“ (Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erfordernis der Erhebung einer zulässigen Verfahrensrüge in der Revisionsinstanz; Recht auf den gesetzlichen Richter; keine Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union bei fehlender Entscheidungserheblichkeit).

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 7 GRCh; Art. 8 GRCh; Art. 267 Abs. 3 AEUV; § 349 Abs. 2 StPO; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG


BVerfG 2 BvR 424/17, Beschluss vom 19.12.2017 (Hanseatisches OLG)

Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Recht auf den gesetzlichen Richter; Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof; Verfassungsverstoß nur bei offensichtlich unhaltbarer Handhabung der Vorlagepflicht; Fallgruppen: grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht, bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft, Unvollständigkeit der Rechtsprechung, unvertretbare Überschreitung des Beurteilungsspielraums, willkürliche Annahme eines „acte clair“ oder eines „acte éclairé“); Mindestanforderungen an die Haftbedingungen im ersuchenden Staat (Übertragbarkeit der Rechtsprechung des EGMR; Vermutung einer Konventionsverletzung bei unter 3 m² Bodenfläche pro Gefangenem in einem Gemeinschaftshaftraum; Entkräftung der Vermutung im Einzelfall).

Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 267 Abs. 3 AEUV; Art. 4 GRCh; Art. 51 GRCh; Art. 52 Abs. 3 GRCh; Art. 3 EMRK


BVerfG 2 BvR 37/18, Beschluss vom 09.05.2018 (Schleswig-Holsteinisches OLG)

Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Recht auf den gesetzlichen Richter; Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof; Verfassungsverstoß nur bei offensichtlich unhaltbarer Handhabung der Vorlagepflicht; Fallgruppen: grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht, bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft, Unvollständigkeit der Rechtsprechung, unvertretbare Überschreitung des Beurteilungsspielraums, willkürliche Annahme eines „acte clair“ oder eines „acte éclairé“; Mindestanforderungen an die Haftbedingungen im ersuchenden Staat); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (erhöhte Darlegungsanforderungen zur Aktivierung der Identitätskontrolle im Auslieferungsverkehr innerhalb der Europäischen Union).

Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; Art. 267 Abs. 3 AEUV; Art. 4 GRCh; Art. 51 GRCh; Art. 52 Abs. 3 GRCh; Art. 3 EMRK


BVerfG 2 BvR 2512/13, Beschluss vom 20.05.2014 (OLG Nürnberg / LG Regensburg)

Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen des Gefangenen; Zulässigkeit einer Beweislastentscheidung; Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei streitigem Sachverhalt; Absehen von der Begründung einer Rechtsbeschwerdeentscheidung; Leerlaufen der Rechtsbeschwerde; erhebliche Zweifel an der Richtigkeit einer angefochtenen Entscheidung).

Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 36 Abs. 4 InfektionsschutzG; Art. 7 Abs. 3 BayStVollzG


BVerfG 2 BvR 2222/21, Beschluss vom 30.09.2022 (BGH / OLG München)

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im „NSU-Prozess“ (mittäterschaftliche Beteiligung an Mordtaten einer rechtsterroristischen Vereinigung; „nationalsozialistischer Untergrund“; Recht auf rechtliches Gehör; Schutz vor Überraschungsentscheidungen; Festhaltung des BGH an ständiger Rechtsprechung; Mittäterschaft bei vereinigungsbezogenen Taten nicht allein aufgrund Zugehörigkeit zu der Vereinigung; Entscheidung anhand allgemeiner Kriterien der Mittäterschaft; Tatbeiträge; Tatinteresse; Tatherrschaft; Recht auf rechtliches Gehör; kein Anspruch auf mündliche Verhandlung in der Revisionsinstanz; offensichtliche Unbegründetheit der Revision; Willkürverbot; Recht auf den gesetzlichen Richter; Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof).

Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 267 Abs. 3 AEUV; § 25 Abs. 2 StGB; § 349 Abs. 2 StPO


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