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Aufsatz: Dr. Daniela Demko (LLM), Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in Strafverfahren und dessen Verhältnis zum Recht auf wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK in der Rechtsprechung des EGMR - Teil 2 (Reihe Strafprozessuale Leitfälle zur EMRK),
HRRS 12/2005, S. 403 ff.

...beschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in Strafverfahren und dessen Verhältnis zum Recht auf wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK in der Rechtsprechung des EGMR - Teil 2 (Reihe Strafprozessuale Leitfälle zur EMRK) Von Oberassistentin Dr. Daniela Demko (LLM), Zürich. I. Einleitung Gegenstand der folgenden Ausführungen ist die vom EGMR im Fall Kud?a gegen Polen im Zusamm...

Anmerkung: Dr. Marcin Byczyk, Zum Begriff des fairen Verfahrens und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 6 I, Art. 8 I, II EMRK bei unrechtmäßiger Durchsuchung Anmerkung zum Urteil vom EGMR Nr. 7215/10 Prade v. Deutschland, Urteil vom 9. Februar 2016 ,
HRRS 11/2016, S. 509 ff.

...en Gesellschaft sollte eher ein anderer, allgemeiner Konsens vorausgesetzt werden. Er sollte darin bestehen, dass die Strafverfolgung rechtmäßig erfolgen muss.[24] Dieser Konsens kommt in den Strafprozessordnungen europäischer Länder zum Ausdruck, die unter anderem absolute Beweisverwertungsverbote gewährleisten.[25] Und es darf nicht übersehen werden, dass diese Strafprozessordnungen durch ...

Aufsatz: Dr. Daniela Demko (LLM), Zur Rechtsprechung des EGMR in Sachen "Hörfalle" (Reihe strafprozessuale Leitfälle zur EMRK),
HRRS 11/2004, S. 382 ff.

...Zur Rechtsprechung des EGMR in Sachen "Hörfalle" (Reihe strafprozessuale Leitfälle zur EMRK) Von Frau Oberassistentin Dr. Daniela Demko (LLM), Zürich A. Einleitung Die Verpflichtung zur Gewährleistung der Menschenrechte der EMRK richtet sich an die Mitgliedstaaten als Vertragspartei der Konvention[1], wobei jeder Mitgliedstaat die völkerrechtliche Verantwortung "für das Verhalten ...

Anmerkung: Professor Dr. Sabine Swoboda, Die Pflicht zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung im deutschen Strafverfahren Die Europäische Beweisanordnung als Interpretationsvorgabe für die Beweisverwertung. - Anmerkung zu BGH 1 StR 310/12 - Beschluss vom 21. November 2012 (LG Hamburg) = HRRS 2013 Nr. 314,
HRRS 1/2014, S. 10 ff.

...cht nehmen.[15] Entscheidend ist allein, dass das Gericht das nationale Recht in einer Art und Weise zur Anwendung bringt, die den EU-Vorgaben effektive Wirksamkeit verleiht. Wie das im Bereich strafprozessualer Beweisverwertungsregelungen geschehen kann, hat der BGH an dem vorliegenden Fall eindrucksvoll, wenn auch methodisch nicht besonders transparent demonstriert. II. Das Schmuggelverfahren...

Besprechung: Dr. Markus Abraham, Der Zugriff auf beim Provider gespeicherte E-Mails - Zugl. Besprechung von BGH HRRS 2021 Nr. 32,
HRRS 9/2021, S. 356 ff.

...einem weiten an der Schutzbedürftigkeit orientierten Begriff der Telekommunikation folge, somit betroffen.[12] Zweitens seien die §§ 94 ff. StPO nicht durch andere Eingriffsbefugnisse der Strafprozessordnung gesperrt, vielmehr taugliche Eingriffsnormen: Der Umstand, dass das Fernmeldegeheimnis berührt sei, habe nicht zur Folge, dass nur eine bestimmte Eingriffsgrundlage der Strafprozessordn...

Aufsatz: Maximilian Lenk, Auf der Suche nach Harmonie im Strafrecht ,
HRRS 8/2018, S. 342 ff.

...f Rengier in seinem Beitrag aus dem Jahr 1981 wohl am nächsten kommt und möglicherweise der Rechtsmethodik zugeordnet werden kann. Mit Blick auf die unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten im Strafprozess kann auch die Strafprozessordnung auf den Begriff der Harmonie abgeklopft werden, wobei eine konsensuale Verfahrenserledigung möglicherweise in diese Richtung weist. Unter Rekurs auf das histo...

Aufsatz: RA Klaus-Ulrich Ventzke, Erste Anmerkungen zu einem "Diskussionsentwurf für eine Reform des Strafverfahrens",
HRRS 7/2004, S. 246 ff.

...004 Unheil oder Paradigmenwechsel? Erste Anmerkungen zu einem "Diskussionsentwurf für eine Reform des Strafverfahrens"[1] von Rechtsanwalt Klaus-Ulrich Ventzke, Hamburg[2] I. "Strafprozessreform ist ein Begriff, der großes Unheil ankündigt". So leitete Peter-Alexis Albrecht[3] auf dem 25. Strafverteidigertag seinen Vortrag über das Strafverfahrensänderungsgesetz vom 11.11.200...

Aufsatz: Markus Rübenstahl (Mag. iur.) und H. Milena Piel, Die Nichtöffentlichkeit verfahrensbeendender Absprachen als absoluter Revisionsgrund i. S. der §§ 338 Nr. 6 StPO, 169 GVG - Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH vom 19. August 2004 - 3 StR 380/03 = HRRS 2004 Nr. 816,
HRRS 6/2005, S. 199 ff.

... Bundesverfassungsgerichts, wonach die Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen kein Verfassungssatz, sondern lediglich eine Prozessmaxime für bestimmte Verfahrensarten sei, der sich auch die strafprozessuale Literatur ganz überwiegend angeschlossen hatte[4], kann indes nach der aktuellen und eindeutigen Stellungnahme des BVerfG keine Gültigkeit mehr beanspruchen. Der BGH selbst hat dies bishe...

Aufsatz: Tom Priebernig, § 362 Nr. 5 StPO - Stellt der Gesetzgeber so wirklich materielle Gerechtigkeit her?,
HRRS 5/2023, S. 156 ff.

... 3 GG, dazu IV 1) als auch gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG, dazu IV 2) verstößt. Darüber hinaus sind mit der Regelung schwerwiegende Probleme für die strafprozessuale Praxis verbunden (IV 3). I. Entstehungsgeschichte der Norm Im Fokus der bereits seit geraumer Zeit geführten Diskussion[2] um eine Erweiterung der Wiederaufnahmegründe des § 362 StPO...

Besprechung: Lucian Krawczyk, Rechtsmissbräuchlichkeit der unwahren Verfahrensrüge - Besprechung des Urteils des 3. Senats vom 11.8.2006 - 3 StR 284/05 (BGH HRRS 2006 Nr. 713),
HRRS 3/2007, S. 101 ff.

...HSt 38, 111 zumindest in der Rechtsprechung anerkannt ist: nämlich die Existenz eines über die wenigen gesetzlich geregelten Fälle hinausgehenden allgemeinen Verbots des Rechtsmissbrauchs im Strafprozess. Ausgehend von der ebenfalls seit BGHSt 38, 111 geläufigen Standarddefinition, wonach ein Missbrauch prozessualer Rechte dann anzunehmen sei, "wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die ...

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