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Gefundene Einträge: 340
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Aufsatz: Prof. Dr. Erol Pohlreich, Mit dem Zweiten sieht man schlechter - Plädoyer für die Verfassungswidrigkeit von § 362 Nr. 5 StPO,
HRRS 5/2023, S. 140 ff.

...ichts dagegen zu erinnern ist, dass Staatsanwaltschaft und S. 142 (Heft 5/2023) Verteidigung durchaus nicht mit gleichen Waffen kämpfen.[22] Ungeachtet solcher strukturellen Asymmetrien im Strafprozess von Waffengleichheit zu sprechen, hat aber erst dann seine Berechtigung, wenn jedem Angeklagten nachteilskompensierende Rechte an die Hand gegeben werden. Waffengleichheit im Strafverfahren set...

Anmerkung: Dr. Pepe Schladitz, Die nicht so notwendige Verteidigung i.S.d. § 141 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO - Zugleich Anmerkung zu BGH HRRS 2022 Nr. 641 ,
HRRS 9/2022, S. 283 ff.

...materiellen Änderung". [9] S. Böß NStZ 2020, 185 f. (auch zu dem europarechtlichen Hintergrund dieser Systematik). [10] S. zu diesem Gedanken Klaas JA 2020, 262, 263; Beulke/Swoboda, Strafprozessrecht, 15. Aufl. (2020), Rn. 225; Kühne, Strafprozessrecht, 9. Aufl. (2015), Rn. 174. [11] BeckOKStPO/Krawczyk, 43. Ed. (April 2022), § 141 Rn. 9 – Hervorhebungen getilgt. [12] Roxin...

Aufsatz: RA Dr. Eren Basar und Dr. Mayeul Hiéramente, Datensparsamkeit in der StPO – Die Möglichkeit der Löschung ,
HRRS 8/2018, S. 336 ff.

...oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates" wird noch kaum wahrgenommen. Gerade im Strafprozess müsste das Gebot der Datensparsamkeit allerdings viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. In kaum einem behördlichen Verfahren werden derartige Massen an personenbezogenen Daten erhoben. Di...

Aufsatz: Hao-Hao Wu, Einsichtnahme des Verteidigers in Aufzeichnungen aus einer Telekommunikationsüberwachung - Unter Berücksichtigung des ab dem 1. Januar 2018 geltenden Rechts ,
HRRS 3/2018, S. 108 ff.

...h ein zentraler[14] hinter einem Strafverfahren liegender Zweck, nämlich Rechtsfrieden zu schaffen[15] , erreicht werden. III. Zur neuen Rechtslage ab dem 1. Januar 2018 1. Änderungen des strafprozessualen Akteneinsichtsrechts ab dem 1. Januar 2018 Der Gesetzgeber hat es zum Abschluss der letzten Legislaturperiode – gewissermaßen im Endspurt – noch geschafft, die StPO den Bedürfnissen...

Besprechung: Dr. iur. Oliver Harry Gerson, Zur Reichweite der Erscheinungspflicht des Zeugen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, oder: Wie viel Strafverfahren verträgt das PUAG? - Zugl. Besprechung von BGH HRRS 2020 Nr. 1354,
HRRS 2/2021, S. 51 ff.

...ppositionsparteien[22] sowie der "reaktiven Natur" der Ausschüsse wird polit-taktisches Handeln der beteiligten Akteure begünstigt.[23] 3. "Sinngemäße Anwendung" der Regelungen über den Strafprozess Auf die Beweiserhebungen des Untersuchungsausschusses finden die Vorschriften über den Strafprozess sinngemäß Anwendung, Art. 44 Abs. 2 S. 1 GG.[24] Die Beweiserhebung bezieht sich dabei au...

Anmerkung: Prof. Dr. Holm Putzke/Prof. Dr. Jörg Scheinfeld, Zur Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten als Prozessvoraussetzung des Sicherungsverfahrens Zugleich Anm. zu BGH HRRS 2022 Nr. 717,
HRRS 12/2022, S. 407 ff.

...herungsverfahrens nach §§ 413 ff. StPO im systematischen Zusammenspiel mit der Sicherung nach Landesrecht reicht. Die eigentliche Auslegungsfrage stellt sich daher von vornherein so: Darf das strafprozessuale Sicherungsverfahren auch ohne Vernehmungsfähigkeit durchgeführt werden oder hat die Sicherung der Allgemeinheit dann nach Landesrecht zu erfolgen? Vergleichend kann man sich klarmachen, d...

Besprechung: Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Heiner Kühne, Der Schutz des Verteidigers vor strafprozessualen Zwangsmaßnahmen Besprechung zu BGH 2 StR 302/08 v. 27. März 2009 (HRRS 2009 Nr. 496),
HRRS 12/2009, S. 547 ff.

...S. 547 Heft 12/2009 Der Schutz des Verteidigers vor strafprozessualen Zwangsmaßnahmen Besprechung zu BGH 2 StR 302/08 v. 27. März 2009 (HRRS 2009 Nr. 496) Von Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Heiner Kühne, Universität Trier Die Entscheidung befasst sich mit forensisch wie dogmatisch heiklen Fragen. Forensisch ist die Sache von Bedeutung, weil es hier um zentrale und fast schon regelmäÃ...

Aufsatz: VRiBGH Professor Dr. iur. utr. Thomas Fischer, Strafbarkeit beim Dealen mit dem Recht? - Ãœber Lausbuben- und Staatsstreiche ,
HRRS 9/2014, S. 324 ff.

... an[1] immer wieder Stellung genommen[2] und hier eine nicht selten unbequeme, aber stets eindeutige Haltung vertreten. Zugleich war er ein überaus genauer Kenner und kritischer Beobachter des Strafprozessrechts, der vielfach auf Fehlentwicklungen aufmerksam machte.[3] Der folgende Beitrag versucht, der Konsequenz, Widerborstigkeit und Unbestechlichkeit seiner Gedankenführung ein wenig gerecht z...

Aufsatz: Jan Dehne-Niemann, "Nie sollst du mich befragen" ? Zur Behandlung des Rechts zur Konfrontation mitbeschuldigter Belastungszeugen (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) durch den BGH ,
HRRS 4/2010, S. 189 ff.

...h bei K., den der Verteidiger des A. vergeblich zu befragen trachtete, nicht um einen Zeugen im Sinne der Vorschriften der StPO handelt, sondern um einen (Mit?)Beschuldigten, der nach deutschem Strafprozessrecht nicht zugleich Zeuge sein kann. Der BGH hatte in seiner früheren Rechtsprechung den Zeugenbegriff des Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK (angesichts Art. 31 WVRK höchst bedenklich [5] ) im Lichte...

Aufsatz: Dr. Ralf Eschelbach, Verwendung fremdsprachiger Urkunden in öffentlichen Klagen,
HRRS 12/2007, S. 446 ff.

...ellt sich die Frage der Rechtsfolgen eines eventuellen Verfahrensfehlers. Dies ist in Rechtsprechung und Literatur bisher nicht geklärt, während in anderen Verfahrensordnungen oder in anderen strafprozessualen Rechtsbereichen das rechtliche Schicksal von Klagen, Anträgen oder Rechtsmitteln mit fremdsprachigen Textbestandteilen oder fremdsprachigen Anlagen durchaus behandelt wird. I. Generel...

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