HRRS-Nummer: HRRS 2005 Nr. 5
Bearbeiter: Stephan Schlegel
Zitiervorschlag: BVerfG HRRS 2005 Nr. 5, Rn. X
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist mit 7 zu 1 Stimmen ergangen.