HRRS-Nummer: HRRS 2025 Nr. 169
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2025 Nr. 169, Rn. X
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 22. Februar 2023 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass die in dieser Sache von den Angeklagten in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die Mindestverbüßungszeiten der jeweils verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe angerechnet wird.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.