HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 415
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2023 Nr. 415, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15. November 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Einziehungsentscheidung dahin geändert, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.