HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 116
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2023 Nr. 116, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 30. Mai 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin berichtigt, dass das Datum des dort genannten Urteils des Landgerichts Würzburg „28. September 2021“ lautet. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.