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HRRS-Nummer: HRRS 2021 Nr. 1265

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2021 Nr. 1265, Rn. X



BGH 6 StR 480/21 - Beschluss vom 3. November 2021 (LG Hannover)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 8. Juli 2021 wird als unbegründet verworfen; jedoch entfällt aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Anordnung der Einziehung des Pullovers der Marke Fila. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.