HRRS-Nummer: HRRS 2021 Nr. 1010
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2021 Nr. 1010, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 26. Oktober 2020 wird als unbegründet verworfen; jedoch haftet der Angeklagte hinsichtlich eines Einziehungsbetrages von 16.000 Euro (Fälle 1 bis 20) als Gesamtschulder (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 31. Mai 2021).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen