HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 795
Bearbeiter: Christian Becker
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2018 Nr. 795, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 14. März 2018 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen, jedoch mit den Maßgaben, dass der Angeklagte wegen schweren Bandendiebstahls in sechs Fällen verurteilt ist (vgl. die Antragsschrift des Generalbundesanwalts) und für den Einziehungsbetrag gesamtschuldnerisch haftet.