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HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 657

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2018 Nr. 657, Rn. X



BGH 5 StR 152/18 - Beschluss vom 22. Mai 2018 (LG Potsdam)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 9. Januar 2018 werden als unbegründet verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Der Senat schließt angesichts der Fülle der die Angeklagten sonst belastenden Umstände aus, dass die Strafen für die räuberischen Erpressungstaten geringer ausgefallen wären, wenn das Landgericht in diesem Zusammenhang nicht auch die versuchten Nötigungstaten genannt hätte.