HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 994
Bearbeiter: Ulf Buermeyer
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2010 Nr. 994, Rn. X
Der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2004 wird aufgehoben.
Mit heutigem Beschluss hat der Senat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Dezember 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben und das Verfahren nach § 206a StPO eingestellt. Der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2004 war daher aufzuheben (§ 126 Abs. 3 StPO).