Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de)


HRRS-Nummer: HRRS 2021 Nr. 900

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2021 Nr. 900, Rn. X



BGH 4 StR 654/19 - Beschluss vom 17. Mai 2021

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in der Revisionsinstanz.

§ 397a Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Der Nebenklägerin N. K. wird auf ihren Antrag vom 17. September 2020 Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in der Revisionsinstanz bewilligt (§ 397a Abs. 2 StPO).