HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 127
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2004 Nr. 127, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 5. Dezember 2001 wird verworfen.
Aufgrund der eingeholten dienstlichen Äußerungen steht fest, daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war und wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat.