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HRRS-Nummer: HRRS 2004 Nr. 127

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2004 Nr. 127, Rn. X



BGH 3 StR 95/03 - Beschluss vom 16. Dezember 2003 (LG Hannover)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 5. Dezember 2001 wird verworfen.

Gründe

1

Aufgrund der eingeholten dienstlichen Äußerungen steht fest, daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war und wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat.