Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de)


Bearbeiter: Rocco Beck

Zitiervorschlag: BGH 2 ARs 147/99, Beschluss v. 14.04.1999, HRRS-Datenbank, Rn. X



BGH 2 ARs 147/99 (2 AR 53/99) - Beschluß v. 14. April 1999 (AG Nienburg/Weser)

Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG

§ 42 Abs. 3 JGG

Entscheidungstenor

Für die weitere Untersuchung und Entscheidung ist das Amtsgericht (Jugendrichter) Berlin -Tiergarten zuständig.

Gründe

1

Die Abgabevoraussetzungen nach § 42 Abs. 3 JGG liegen vor, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat. Die Abgabe ist auch nach Ansicht des Senats zweckmäßig.