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Bearbeiter: Rocco Beck

Zitiervorschlag: BGH 2 StR 545/99, Beschluss v. 05.04.2000, HRRS-Datenbank, Rn. X



BGH 2 StR 545/99 - Beschluß v. 05. April 2000

Ablehnung des Richters nach Erlaß des Beschlusses ist nicht möglich

§ 24 StPO

Entscheidungstenor

Das Ablehnungsgesuch des Angeklagten vom 11. Februar 2000 gegen Richter am Bundesgerichtshof Dr. B. wird als unzulässig verworfen.

Gründe

1

Der Senatsbeschluß vom 4. Februar 2000, mit dem die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 14. Mai 1999 gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen wurde, war bei Eingang des Ablehnungsgesuchs am 11. Februar 2000 bereits erlassen (vgl. BGHR StPO § 33 Abs. 2 Entscheidung 1). Nach Erlaß des Verwertungsbeschlusses kann ein mitwirkender Richter nicht mehr abgelehnt werden (BGH NStZ 1993, 600).