HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 1212
Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2017 Nr. 1212, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. Juli 2017 wird mit der Maßgabe, dass die sichergestellten 1.331,4 Gramm Kokain nebst Verpackungsmaterial eingezogen sind, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.