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HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 1057

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2017 Nr. 1057, Rn. X



BGH 2 StR 294/16 - Beschluss vom 6. September 2017

Urteilsberichtigung.

§ 260 StPO

Entscheidungstenor

Das Senatsurteil vom 15. März 2017 wird dahin berichtigt, dass auf Seite 7 unter III. 2. b), zweiter Absatz (Rn. 13), der 4. Satz wie folgt lautet: „Je höher im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten ist, umso eher wird im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung die Ablehnung eines minder schweren Falles in Betracht kommen“.