HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 1066
Bearbeiter: Christoph Henckel/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2015 Nr. 1066, Rn. X
Der Senat gibt die Sache aus den Gründen des Anfragebeschlusses vom 9. April 2015 an den zuständigen 4. Strafsenat ab, der seine Bereitschaft zur Übernahme erklärt hat.