HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 949
Bearbeiter: Karsten Gaede und Christoph Henckel
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2015 Nr. 949, Rn. X
Der Senatsbeschluss vom 9. April 2015 wird wegen Schreibversehens dahin berichtigt, dass in der Unterschriftenzeile anstelle des Verhinderungsvermerks für RiBGH Zeng der Name Krehl einzufügen ist.